Verhaltenskodex der edata Gruppe
Der Verhaltenskodex der edata Unternehmensgruppe ist eine klare Richtlinie im Umgang miteinander und ein wichtiger Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages.
Dabei ist jedwede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen.
Eine Benachteiligung im Sinne des Vorgenannten liegt dann vor, wenn sie unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass der Betroffene eine ungünstigere Behandlung erfährt als eine andere Person in vergleichbarer Situation, die nicht das Benachteiligungsmerkmal aufweist.
Maßstab für die Unternehmensgruppe edata und ihre Beschäftigten ist es, dass sich der Betroffene aufgrund des Verhaltens benachteiligt fühlen kann. Schon ein solches Verhalten hat zu unterbleiben. Allen Beschäftigten, auf die eines der oben genannten Merkmale zutrifft, ist uneingeschränkt mit Respekt und Achtung zu begegnen, und sie sind ohne Ansehung des Vorliegens eines der Merkmale zu behandeln.
Daher hat jede Form der Herabsetzung oder gar Beleidigung zu unterbleiben. Selbstverständlich hat insbesondere die sexuelle Belästigung jedweder Dritter zu unterbleiben. Hierzu ist jedes Verhalten zu zählen, das auch nur potenziell von den Betroffenen als unerwünscht angesehen wird. Insbesondere hat es zu unterbleiben, dass Bilder, Texte oder sonstige gegenständliche Darstellungen sexuellen Inhalts jedwedem Dritten – wenn auch nur visuell – zugänglich gemacht werden.
Die Unternehmensgruppe edata und ihre Beschäftigten sind sich einig, dass Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die benachteiligenden Personen führen.